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Tipps für Stationen, die ein WFF/DLFF aktivieren wollen:
Die Nationalparke im Wattenmeer schliessen die Ortschaften sowie Flugplätze und Hafenanlagen aus. Teile der ostfriesischen Inseln und die Mehrzahl der nordfriesischen Inseln gehören in Gänze nicht zu den genannten Nationalparks. Landseitig liegt die Nationalparkgrenze zumeist hinter dem Deich (Seeseite, in der Regel 150m seewärts). Es reicht also zum Beispiel nicht aus, dass man sich auf einer Insel (EU-047 oder EU-042) befindet.
Auch Biosphärenreservate und Naturparke sparen mitunter Ortschaften aus. Das ist jedoch nicht generell der Fall.
Vor einer Aktivität sollte man sich über die einzuhaltenden Bestimmungen im jeweiligen Gebiet auf der betreffenden Webseite informieren.
Die Angaben der Koordinaten im WFF-Directory stellen eine grobe Orientierung dar. Massgeblich sind die offiziellen Karten und Veröffentlichungen der Gebiete selbst. Ein Nachweis, dass man sich während der Aktivität sich tatsächlich im Gebiet befunden hat, muss auf Anforderung nach den WFF-Bedingungen jederzeit geführt werden können.
Deutsche Nationalparke
Deutsche Biosphärenreservate
Deutsche Naturparke
Karten des Bundesamtes für Naturschutz
Jeder, der ein DLFF aktiviert, ist für die Einhaltung der Bestimmungen im Nationalpark oder Reservat selbst verantwortlich. Massgeblich für den Standortnachweis sind die Karten, die u. a. durch das BfN (Bundesamt für Naturschutz) oder die Verwaltung des jeweiligen Gebietes veröffentlicht werden.
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